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Überprüfung der Lifts

Überprüfung der Lifts

INFORMATION

Warum sollten Lifts jedes Jahr einmal überprüft werden?
Wer ist zuständig für diese Prüfungen und wer darf sie durchführen?
Besteht nach einer jährlichen Inspektion ein Garantieanspruch?
...und weitere Fragen und Antworten...


Muß denn wirklich jeder Lift einmal im Jahr überprüft werden und wer ist dafür verantwortlich, daß diese Prüfungen durchgeführt werden?

Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften schreibt in den „Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemitteln (ZH 1/461)“:

§ 6.2 Regelmäßige Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß hochziehbare Personenaufnahmemittel jährlich mindestens einmal durch einen Sachkundigen in allen Teilen auf Betriebssicherheit geprüft werden.
Aufgrund der Einsatzbedingungen der hochziehbaren Personenaufnahmemittel können sich kürzere Prüffristen ergeben.

Generell sollte man sich vor Augen halten, daß derlei Sicherheitsstandards in der Industrie längst zum Alltag gehören. Zum Beispiel werden Gabelstapler, die ja nur Güter heben und transportieren einmal im Jahr überprüft. Hebezeuge müssen bei der geringsten Beschädigung ersetzt werden.
Wir alle wissen wie es um Hebetücher bei Personenliften steht. Selbst in den modernsten Kliniken werden diese Hebemittel bis zum letzten Moment benutzt, oftmals wird ein Hebetuch erst ersetzt, wenn es reißt.

• Was muß nach einem solchen Vorfall geschehen?

§ 6.4 Außerordentliche Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß hochziehbare Personenaufnahmemittel nach Schadensfällen oder besonderen Ereignissen, welche die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach durchgeführten Instandsetzungsarbeiten einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.

• Müssen Überprüfungen, Prüfergebnisse und auch Schadensfälle schriftlich festgehalten werden?

§ 6.5 Prüfnachweis
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß über die Prüfungen nach den Abschnitten 6.1.1, 6.1.3 und 6.2 schriftliche Nachweise geführt und aufbewahrt werden.

• Wer darf Prüfungen durchführen?

§ 6.6 Sachverständige
Als Sachverständige im Sinne dieser Sicherheitsregeln gelten neben den Sachverständigen der Technischen Überwachung nur die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln.


In jedem Fall hat also der Unternehmer (z.B. der Betreiber eines Pflegeheims oder eines Krankenhauses, bzw. die Krankenkasse) dafür Sorge zu tragen, daß Personenlifter und Zubehör jährlich überprüft werden.
Es sind ausschließlich Geräte mit gültigem GS-Zeichen zugelassen.

• Was passiert mit meinen alten Lifts, die kein GS-Zeichen tragen?

Diese Geräte sind -strenggenommen- nicht mehr zulässig. Trotzdem müssen auch diese Geräte jährlich überprüft werden.

Für die Sicherheitstechnische Überprüfung an Patientenliften steht Ihnen unser Fachpersonal jederzeit zur Verfügung.
Für Geräte aus eigener Produktion und einigen ausgewählten anderen Produkten kann ein Garantieanspruch gewährt werden.

Tel. 06187/92040
Fax. 06187/920415

Quelle: Sicherheitsregel für Hochziehbare Personenaufnahmemittel, ZH 1/461 Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften


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