• Muß denn wirklich jeder Lift einmal im Jahr überprüft werden und wer ist dafür verantwortlich, daß diese Prüfungen durchgeführt
werden?
Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften schreibt in den „Sicherheitsregeln
für hochziehbare Personenaufnahmemitteln (ZH 1/461)“:
§ 6.2 Regelmäßige Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß hochziehbare Personenaufnahmemittel
jährlich mindestens einmal durch einen Sachkundigen in allen Teilen auf
Betriebssicherheit geprüft werden.
Aufgrund der Einsatzbedingungen der hochziehbaren Personenaufnahmemittel können
sich kürzere Prüffristen ergeben.
Generell sollte man sich vor Augen
halten, daß derlei Sicherheitsstandards
in der Industrie längst zum Alltag gehören. Zum Beispiel werden
Gabelstapler, die ja nur Güter heben und transportieren einmal im Jahr überprüft.
Hebezeuge müssen bei der geringsten Beschädigung ersetzt werden.
Wir alle wissen wie es um Hebetücher bei Personenliften steht. Selbst
in den modernsten Kliniken werden diese Hebemittel bis zum letzten Moment
benutzt, oftmals wird ein Hebetuch erst ersetzt, wenn es reißt.
• Was muß nach einem
solchen Vorfall geschehen?
§ 6.4 Außerordentliche Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß hochziehbare Personenaufnahmemittel
nach Schadensfällen oder besonderen Ereignissen, welche die Tragfähigkeit
beeinflussen können, sowie nach durchgeführten Instandsetzungsarbeiten
einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen unterzogen
werden.
• Müssen Überprüfungen, Prüfergebnisse und auch
Schadensfälle schriftlich festgehalten werden?
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§
6.5 Prüfnachweis
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß über die Prüfungen
nach den Abschnitten 6.1.1, 6.1.3 und 6.2 schriftliche Nachweise geführt
und aufbewahrt werden. • Wer darf Prüfungen durchführen?
§ 6.6 Sachverständige
Als Sachverständige im Sinne dieser Sicherheitsregeln gelten neben
den Sachverständigen der Technischen Überwachung nur die von
der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen für
die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln.
In jedem Fall hat also der Unternehmer (z.B. der Betreiber eines Pflegeheims
oder eines Krankenhauses, bzw. die Krankenkasse) dafür Sorge zu
tragen, daß Personenlifter und Zubehör jährlich überprüft
werden.
Es sind ausschließlich Geräte mit gültigem GS-Zeichen
zugelassen.
• Was passiert mit meinen alten Lifts, die kein GS-Zeichen
tragen?
Diese Geräte sind -strenggenommen- nicht mehr zulässig. Trotzdem
müssen auch diese Geräte jährlich überprüft
werden.
Für die Sicherheitstechnische Überprüfung an Patientenliften
steht Ihnen unser Fachpersonal jederzeit zur Verfügung.
Für Geräte aus eigener Produktion und einigen ausgewählten
anderen Produkten kann ein Garantieanspruch gewährt werden.
Tel. 06187/92040
Fax. 06187/920415
Quelle: Sicherheitsregel für
Hochziehbare Personenaufnahmemittel, ZH 1/461 Herausgeber: Hauptverband
der gewerblichen Berufsgenossenschaften
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