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Überprüfung von Sitzgurten

Überprüfung von Sitzgurten


Warum sollen Sitzgurte jedes Jahr mindestens einmal überprüft werden?
Sind weitere Inspektionen notwendig?
Wer ist zuständig für diese Prüfungen und wer darf sie durchführen?
Wer zahlt dafür?

Müssen wirklich alle Sitzgurte mindestens einmal im Jahr überprüft werden und wer führt diese Prüfungen durch?

Auszug aus der EN ISO 10535 Anhang A:

Die periodische Überwachung eines Liftes sollte in den vom Hersteller angegebenen Intervallen erfolgen, jedoch mindestens einmal jährlich. Periodische Überwachung bedeutet Sichtprüfung (besonders der tragenden Teile und des Hebemechanismus mit den Befestigungen, Bremsen, Steuerungen, Sicherheitsvorrichtungen und des Körperstützsystems) sowie Funktionsprüfungen und Maßnahmen im Rahmen der Wartung, die z.b. für Einstellungen der Bremsen und das Anziehen von Befestigungselementen erforderlich sein können...

Anmerkung: mit dem Begriff Körperstützsystem ist der Sitzgurt gemeint.

Darf ich eine Prüfung durchführen?

Die periodische Überwachung sollte von einer Person durchgeführt werden, die ausreichend und richtig geschult wurde und mit dem Aufbau sowie der Verwendung und der Pflege des Liftes vertraut ist.

Wer ist verantwortlich?

Generell gilt: der Besitzer ist für die Geräte und die Handhabung der Geräte verantwortlich.
Er kann zwar die Wartung und den Kundendienst durch z.b. vertragliche Vereinbarung an Dritte abgeben, ist jedoch immer in vollem Umfang für den Betrieb des Gerätes verantwortlich.

Anmerkung: in unserem Fall bedeutet dies, dass der Besitzer (Betreiber) für jährliche Überprüfung und ggf. Wartung der Geräte verantwortlich ist, ebenso wie für die Überprüfung der Sitzgurte vor jedem Gebrauch (Sichtprüfung). Er muss den Benutzer / Bediener im Umgang schulen und unterweisen.

Wer zahlt für eine Prüfung?

Der Besitzer / Betreiber.
Aber: Oft schon haben wir festgestellt, dass gerade einmal die Mittel für die Beschaffung der Geräte vorhanden ist – für Inspektion und Wartung sind keine Mittel vorhanden / werden nicht genehmigt.

Mir fällt dabei immer das Beispiel des Schornsteinfegers ein: der nämlich kommt und berechnet seine Gebühren ohne dass der Hauseigentümer sich für oder gegen eine Reinigung (Wartung) entscheiden kann. Es ist halt Gesetz!
Mit Lifts und Sitzgurten heben wir Menschen – für eine Wartung an den Hebezeugen gibt es leider noch kein Gesetz. Wahrscheinlich müssen erst noch einige Unfälle passieren bis hier reagiert wird.
Denn dies ist sicher: Sobald einmal eine gesetzliche Regelung getroffen ist wird sich niemand mehr über die Kosten einer regelmäßigen Prüfung / Wartung aufregen.
Für den Benutzer im privaten Bereich kann ich nur empfehlen: Prüfung des Gerätes selbst bezahlen und Kostenvoranschlag für eventuelle Reparaturen mit dem Vermerk „sicherheitstechnisch notwendig“ an den Besitzer einreichen.

Wann muss ein Sitzgurt ausgewechselt werden?

Faustformel: spätestens nach einem Jahr oder wenn die Kennzeichnung nicht mehr lesbar ist.


Infobrief 6/2001



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